Gesetzliche Krankenkassen übernehmen grundsätzlich keine Behandlungskosten von Heilpraktikern. Die Kosten sind also selbst zu tragen.
Private Krankenversicherungen (PKV): Klärung vor Behandlungsbeginn, ob die PKV die Kosten für eine ambulante Behandlung durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie übernimmt. Therapien und Behandlungen werden bei Kostenübernahme aktenkundig und können ggf. negative Auswirkungen haben, z.B. bei einem Wechsel des Versicherunsanbieters.
Private Zusatzversicherung für PsychoTherapie: Deckt i.d.R. 80 % der Behandlungskosten ab. Diese Versicherungen haben i.d.R. Wartezeiten, d.h. bevor eine Leistungserstattung erfolgt, muss die Versicherung schon entsprechend lang bestanden haben.
Nicht erstattete Behandlungskosten können jedoch in Deiner Steuererklärung als „Außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden.
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